ab
Montag, den 22.02.2021 dürfen Kinder bis zum Grundschulalter an der
Musikschule wieder in Präsenz unterrichtet werden.
Die
Kinder bzw. Eltern, die dies möchten, sprechen das mit dem
jeweiligen Musiklehrer ab.
… Gesetzestextauszug
...
§7
Weitere außerschulische Bildungsangebote
..Ausgenommen
von dem Verbot nach Satz 1 sind nur...
7.
der musikalische Unterricht in Präsenz a)
als Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die
weiterführende Schule oder b)
wenn dieser in die Angebote der Kindertagesbetreuung oder Schulen der
Primarstufe intergiert ist oder in Kooperation mit diesen
ausschließlich für die in den Einrichtungen gebildeten festen
Gruppen von Kindern einer Schule oder eines Betreuungsangebots
angeboten wird.
Alle
anderen Schüler dürfen an der Musikschule leider noch nicht wieder
unterrichtet werden.
Wir
müssen deshalb noch ein wenig auf dem medialen Weg durchhalten,
gehen aber davon aus, dass mit den nächsten Schul- und
Klassenöffnungen auch wir wieder in den normalen Unterricht zurückkehren können.